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Wissenswertes zur Zeiterfassungspflicht

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber zu einer systematischen Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verpflichtet sind. Aus diesem Urteil ergeben sich weitreichende Konsequenzen für den Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland und die Bundesregierung ist nun dazu veranlasst, Gesetze für eine konkrete Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit vorzulegen.

 

Bis dahin bestehen viele offene Fragen und Unklarheiten seitens der Umsetzung, da es bisher keine rechtlichen Anforderungen gibt. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde jedoch schon jetzt bestätigt, dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Arbeitszeitserfassung der Mitarbeiter gilt. Noch bevor die Bundesregierung konkrete Gesetze vorlegt, sollten sich Arbeitgeber daher mit den verschiedenen Zeiterfassungsmöglichkeiten beschäftigen.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: 

 

35/22 - Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats (13.09.2022) Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht

 

Zeiterfassung: Was der Beschluss für Arbeitnehmer bedeutet (14.09.2022) Süddeutsche Zeitung

 

Urteil zur Zeiterfassung: Kommt jetzt die Stechuhr zurück? (16.09.2022) tagesschau.de

 

Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung (07.12.2022) Bundesministerium für Arbeit und Soziales